AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein artscenico (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der jeweiligen Tageskasse oder über ein Vorverkaufsportal im Internet erworben werden. Die hierfür notwendige Daten und Links werden dem Kunden durch das Theater rechtzeitig auf der Website des Theaters mitgeteilt. Beim Erwerb über das Internet können zusätzliche Gebühren anfallen. Eintrittskarten können auch per Email – auf der Website des Theaters hinterlegt – reserviert werden. Diese Reservierungen sind verbindlich.

2.2 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Namens bis spätestens 10 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

2.3 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung beim Erwerb über das Internet oder an der Tageskasse sofort fällig. Bei einer Reservierung wird der Kaufpreis spätestens bei Abholung der Karte an der Tageskasse fällig

3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Abholfrist zum freien Verkauf freigegeben.

§ 4 Beginn / Einlass

4.1 Der Einlass zur Vorstellung kann je nach Produktion und Spielort variieren.

4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

5.1 Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/ Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

6.4 Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Eintrittskarten und Gutscheinen ist ausgeschlossen.

6.5 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise

7.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind beim Theater bzw. Vorverkauf zu erfragen.

Folgende Personengruppen erhalten im Vorverkauf und an der Vorstellungskasse Ermäßigungen auf den Ticketpreis (ausgenommen Kindertheatervorstellungen):

  • Schüler, Studierende und Auszubildende inklusive Freiwilliges soziales / kulturelles Jahr und Bundesfreiwilligendienst
  • Inhaber des Dortmund-Passes
  • Schwerbehinderte Personen, die durch Vorlage ihres Ausweises die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson nachweisen („B“ im Ausweis), sowie deren Begleitpersonen.

Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird.

Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet auf Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Theater berechtigt den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.

§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Ton- und Filmaufnahmen können nur nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen des Theaters gewährt werden.

8.2 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

9.1 Da das Theater über keine eigene Spielstätte verfügt finden die Aufführungen an Orten statt, über die das Theater nur eine eingeschränkte und zeitliche begrenzte Verfügungsmacht hat. Es bleiben somit das Hausrecht und die Hausordnung des jeweiligen Inhabers / Verantwortlichen der Spielstätte für den Kunden verbindlich.

9.2. Es sind am Spielort die Hinweise und Anweisungen der Vertreter des Eigentümers der Spielstätte sowie den Vertreter des Theaters zu beachten.

9.3 Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben.

§ 10 Haftung / Schadensersatz

10.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

10.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen Dritter) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 11 Datenschutz

11.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

§ 12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

12.1 Es gilt deutsches Recht.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Dortmund

12.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

§ 13. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

13.1 Das Theater behält sich das Recht vor, diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Zukunft, unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen, zu ändern oder zu ergänzen.

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